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BFH Urteil v. - IX R 55/90 BStBl 1993 II S. 17

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 9bUStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. aUStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 15a Abs. 4

Zurückgezahlte Vorsteuerbeträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

An das FA aufgrund einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a Abs. 4 UStG zurückgezahlte Vorsteuerbeträge sind auch dann nach § 9b Abs. 2 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Vorsteuerabzug infolge der Veräußerung des Grundstücks berichtigt worden ist. *)

*) Vgl. - (BStBl I 1993, 10).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 17
BFH/NV 1992 S. 51 Nr. 8
RAAAA-94360

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BFH, Urteil v. 17.03.1992 - IX R 55/90

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