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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 1216/19

Gesetze: AO § 16, AO § 17, AO § 18, AO § 22 Abs. 1 S. 1, AO § 26 Abs. 1 S. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, FVG § 2 Abs. 1 Nr. 4, FVG § 17 Abs. 2 S. 1

Finanzamts-Zuständigkeit: Verlegung eines Betriebs aus einem Stadtstaat in ein anderes Bundesland im Hinblick auf die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit

Leitsatz

Kommt es zu einer Verlegung des Betriebssitzes eines Gewerbebetriebs von einem Bundesland in anderes Bundesland, so tangiert die Anknüpfung des Gewerbesteuermessbetrages an den Betriebssitz nicht allein die örtliche, sondern vielmehr auch die sachliche Zuständigkeit für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Ein Übergang der Finanzamts-Zuständigkeit gemäß § 26 AO kommt daher nicht in Betracht (im Streitfall: Verlegung des Betriebssitzes aus einem Stadtstaat in ein Flächenland).

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 26
DStRE 2024 S. 998 Nr. 16
NAAAJ-52728

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.08.2023 - 15 K 1216/19

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