Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig
Leitsatz
1. Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sind umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Auch
unter Berücksichtigung des Unionsrechts ergibt sich nichts Anderes.
2. Ist die Erteilung einer Rechnung nicht möglich, führt dies nicht im Umkehrschluss dazu, dass der Umsatz nicht der Umsatzsteuer
unterliegt.
3. Nach der Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG unterliegen sowohl die Umsätze der Spielbanken als auch der Betreiber
von Geldspielautomaten der Umsatzsteuer.
4. Die Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb der Geldspielautomaten verletzt nicht den Gleichheitssatz. Insbesondere ist
ein etwaiges strukturelles Vollzugsdefizit nicht zu erkennen.
Fundstelle(n): LAAAJ-52720
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 02.05.2022 - 3 K 1180/17
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