Online-Nachricht - Freitag, 17.11.2023

Einkommensteuer | Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer (BMF)

Das BMF hat zu Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG Stellung genommen ( Z IV C 1 - S 2410/22/10001 :001).

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  1. Vergabe der Ordnungsnummer auf der Steuerbescheinigung nach § 45b Abs. 1 EStG

  2. Inhalt des Meldesatzes nach § 45b Abs. 2 EStG

  3. § 45b Abs. 3 EStG

  4. Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 bis 6 EStG, § 45c Abs. 1 und 2 EStG

  5. Korrektur fehlerhafter Meldungen

  6. Verfahren bei Ausstellung von Ersatzbescheinigungen / Ausstellung ergänzende Bescheinigung

  7. Meldung des Steueridentifikationsmerkmals nach § 45b Abs. 5 EStG

  8. Verfahren bei unterjährigem Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflich

  9. Meldung nach § 45b Abs. 4 Satz 3 EStG

  10. Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 Satz 1 EStG

  11. Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 45b Abs. 6 Satz 2 EStG

  12. § 45b Abs. 7 Satz 3 EStG

  13. § 45b Abs. 8 EStG

  14. Angaben nach § 45c Abs. 1 EStG

  15. Angaben gemäß § 45c Abs. 2 EStG

  16. Berücksichtigung von Korrekturen nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG

Quelle: Z IV C 1 - S 2410/22/10001 :001, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
VAAAJ-52627