Im Jahr 2022 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich der
Außenprüfung ergangen. Besonders praxisrelevant sind Schätzungen der
Besteuerungsgrundlagen der Finanzbehörden infolge der abgeschlossenen
Außenprüfungen und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erlass der
Prüfungsanordnungen.
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Schätzungen nach einer Betriebsprüfung bei einer
Kapitalgesellschaft
[i]Geldverkehrsrechnung rechtfertigt keine
SchätzungsbefugnisEine im Rahmen einer Betriebsprüfung einer
Kapitalgesellschaft durchgeführte Geldverkehrsrechnung beim
Gesellschafter-Geschäftsführer eröffnet keine Schätzungsbefugnis, um ungeklärte
Vermögenszuwächse bei der Kapitalgesellschaft festzustellen. Wenn der
Gesellschafter-Geschäftsführer die Herkunft der bei ihm festgestellten
ungeklärten Vermögenszuwächse nicht aufklärt, lässt dies in der Regel keine
nachteiligen Schlüsse zulasten der Kapitalgesellschaft zu (, U,
NWB HAAAJ-20728).
Erweiterung der Anschlussprüfung und Zeitpunkt gerichtlicher
Überprüfung der Prüfungsanordnung
[i]Keine besondere Begründung
erforderlichDie Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000
zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner
besonderen Begründung.
[i]Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten
VerwaltungsentscheidungMaßgeblicher ...BStBl 2023 II S. 213
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