1. Zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente besteht eine Mitwirkungspflicht des Versicherten zur Begutachtung, wenn eine Entscheidung nach Aktenlage nicht getroffen werden kann.
2. Ein Anspruch auf Begutachtung in häuslicher Umgebung besteht nicht, auch wenn eine Begutachtung im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades zu Hause erfolgt. Im Gegensatz zur Begutachtung im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrades kommt es bei der Begutachtung zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht darauf an, wie sich der Versicherte im häuslichen Umfeld zurecht findet.
3. Zur Frage einer Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. § 66 SGB I
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.09.2023 - L 8 R 1138/23