Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein aufbauendes Zweitstudium, um Diplom-Wirtschaftsingenieur zu werden, als Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein nur wenige Semester umfassendes Studium zur Erlangung der Berufsbezeichnung ,,Diplom-Wirtschaftsingenieur'' sind Werbungskosten, wenn es sich um ein auf dem Erststudium aufbauendes Zweitstudium handelt, durch das die beim Erststudium erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden, und das nicht den Wechsel in eine andere Berufssparte ermöglicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 966 BFH/NV 1992 S. 75 Nr. 11 BAAAA-94309