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BFH Urteil v. - IX R 59/89 BStBl 1992 II S. 940

Gesetze: EStG 1979 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG 1979 § 21

Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahem Aufwand bei Erwerb eines unterschiedlich genutzten Gebäudes

Leitsatz

Läßt der Käufer eines bebauten Mietwohngrundstücks das Gebäude nach dem Erwerb renovieren und modernisieren, um es dann teils als eigene Wohnung, teils zu betrieblichen Zwecken und teils durch Vermietung zu nutzen, so ist für die Frage, ob die Aufwendungen als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar sind oder ob insoweit anschaffungsnaher Aufwand vorliegt, nicht vom Erwerb mehrerer Gebäudeteile auszugehen. Die in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb für die Renovierung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt gemachten Aufwendungen sind vielmehr einheitlich der Beurteilung zugrunde zu legen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 940
BFH/NV 1992 S. 14 Nr. 3
SAAAA-94296

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 30.07.1991 - IX R 59/89

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