Online-Nachricht - Donnerstag, 09.11.2023

Einkommen-/Gewerbesteuer | Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte (BFH)

Dass eine GbR nach der bis 2001 geltenden Rechtsprechung zivilrechtlich nicht Kommanditistin einer KG sein und auch nicht als solche in das Handelsregister eingetragen werden konnte, steht der Annahme ihrer Mitunternehmerstellung nicht zwingend entgegen (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin, eine originär vermögensverwaltende GbR, aufgrund des Bezugs von gewerblichen Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in vollem Umfang sowohl einkommensteuerrechtlich als auch gewerbesteuerrechtlich als Gewerbebetrieb gilt (Vorinstanz: ).

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
OAAAJ-51867