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BFH Urteil v. - VI R 145/89 BStBl 1992 II S. 837

Gesetze: EStG § 8EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1LStDV 1981 § 2

Der Verzicht des Arbeitgebers auf eine ihm zustehende und realisierbare Schadensersatzforderung gegen einen Arbeitnehmer (Unfall mit Firmenwagen im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit) führt zu Arbeitslohn

Leitsatz

Beschädigt ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Fahrt im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit ein firmeneigenes Kfz, so begründet der Verzicht des Arbeitgebers auf die ihm zustehende Schadensersatzforderung einen geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 837
BFH/NV 1992 S. 68 Nr. 10
AAAAA-94250

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BFH, Urteil v. 27.03.1992 - VI R 145/89

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