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Der Entwurf der Zinshöhenschranke
Eine Analyse aus Verrechnungspreissicht
Im Anschluss an einen Referentenentwurf des hat das Bundeskabinett am den Regierungsentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes vorgelegt, in dem u. a. die Einführung einer Zinshöhenschranke als neuer § 4l EStG-E vorgesehen ist. Durch die Zinshöhenschranke soll der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben aus konzerninternen Darlehen deutscher Darlehensnehmer mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Im vorliegenden Beitrag wird die Zinshöhenschranke im Hinblick auf ihre Tatbestände und Rechtsfolgen zusammenfassend erörtert. Anschließend erfolgt eine Analyse der Ausnahmetatbestände und von deren Wirkungsweise, bevor mögliche Auswirkungen auf bestehende Vorschriften zur Bestimmung von Verrechnungspreisen untersucht werden.
Der Adressatenkreis der Regelungen der Zinshöhenschranke scheinen offenkundig funktionsschwache Finanzierungsgesellschaften im Ausland zu sein.
Geleitet von dem Bestreben, den Abzug von Zinsaufwendungen für Darlehen ausländischer Finanzierungsgesellschaften im Inland zu beschränken, sollen Regelungen geschaffen werden, die ohne Bestandsschutz für bestehende Finanzierungen gegen elementare Aussagen der jüngeren BFH-Rechtsprechung laufen.
Zu allem Überfluss treffen die Regelungen tendenziell nur Unternehmen mit schlechterem Kreditrating, benachteiligen und werfen eine Vielzahl von Fragen im Hinblick auf bestehende Verrechnungspreisvorschriften im In- und Ausland auf.