- Zum Rechtscharakter der Zuwendungen zwischen Trägerunternehmen und Unterstützungskasse - Anspruch auf Herausgabe der Zuwendungen samt Nutzungen, wenn eine Kasse von ihrer Unterstützungsaufgabe entbunden wird
Leitsatz
1. Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine von ihm beherrschte Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH sind jedenfalls insoweit keine Einlagen, als die Zuwendungen abziehbar sind (§ 4d EStG) und die Unterstützungskasse ausschließlich Arbeitnehmer des Trägerunternehmens unterstützt. *)
2. Wird eine Unterstützungskasse in der Rechtsform einer GmbH auf das Trägerunternehmen umgewandelt, so erwächst dem Trägerunternehmen ein Anspruch auf Herausgabe der Zuwendungen samt Nutzungen, weil der mit den Zuwendungen bezweckte Erfolg nicht eintritt (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BGB). *)
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 744 BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6 AAAAA-94211
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