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Darlehen | Pauschalierter Institutsaufwand in Banken-AGB
Berücksichtigt ein Kreditinstitut gegenüber einem Verbraucher bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne vertragliche Grundlage einen sog. Institutsaufwand als Pauschale, kommt ein Verstoß gegen § 306a, § 309 Nr. 5b BGB (betreffend Umgehungsverbot und Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen) in Betracht, wenn dem Verbraucher nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Die von der beklagten Bank verwendete Software integrierte bei der vorzeitigen Rückführung eines Verbraucherimmobiliardarlehens in die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einen pauschalierten „Institutsaufwand“ i. H. von 300 €. Nach Ansicht des Gerichts hält die Berechnung dieser Position einer Inhaltskontr...