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BFH Urteil v. - IV B 178/90 BStBl 1992 II S. 725

Gesetze: EStG § 7gGewStDV § 23

Zur Maßgeblichkeit eines nach der früheren Vorschrift des § 23 GewStDV ermittelten Hilfswertes für die Höchstgrenzen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß während der Geltungsdauer des § 23 GewStDV der nach dieser Vorschrift festzustellende Hilfswert für das Gewerbekapital maßgeblich für die Frage ist, ob die für die Gewährung der Sonderabschreibung nach § 7g EStG zu beachtende Höchstgrenze für kleinere und mittlere Betriebe überschritten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 725
BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8
LAAAA-94203

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BFH, Urteil v. 05.03.1992 - IV B 178/90

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