Vergleichbarkeit der Schweizer
kantonalen Kinderzulage und des Schweizer Kinderabzugs mit dem deutschen
Kindergeld
Leitsatz
1. Die in
der Schweiz gezahlten kantonalen Kinderzulagen sind mit dem deutschen
Kindergeld vergleichbar. Dem steht nicht entgegen, dass die in der
Schweiz gezahlten Kinderzulagen, anders als das deutsche Kindergeld
der Besteuerung unterliegen.
2. Der in der Schweiz für
jedes Kind gewährte Steuerabzug ist ebenfalls mit dem Kindergeld
vergleichbar.
3. Die Besteuerung der schweizerischen
kantonalen Kinderzulage bleibt bei der Anrechnung auf das deutsche
Kindergeld unberücksichtigt.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 890 Nr. 14 OAAAJ-51144
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 19.09.2023 - 5 K 1783/16
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