VDuG § 42
Abschnitt 3: Musterfeststellungsklagen
§ 42 Revision
1Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. 2Diese bedarf keiner Zulassung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-50968
1Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. 2Diese bedarf keiner Zulassung.
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ZAAAJ-50968
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