Suchen Barrierefrei
VDuG § 32

Abschnitt 2: Abhilfeklagen

Unterabschnitt 3: Umsetzungsverfahren

§ 32 Ansprüche des Sachwalters

(1) Der Sachwalter hat Anspruch auf

  1. die Erstattung der Auslagen, die er zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben begründet,

  2. eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und

  3. einen Vorschuss auf seine Auslagen und seine Vergütung, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

(2) Auf Antrag des Sachwalters setzt das Gericht die Höhe der Auslagen, der Vergütung und des Vorschusses fest.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-50968

Bitte wählen Sie einen Treffer aus der Liste links, um ein entsprechendes Dokument hier anzuschauen.

* Diese Funktion ist nur für die große Bildschirme verfügbar, um den freien Raum besser zu nutzen