Suchen Barrierefrei
VDuG § 26

Abschnitt 2: Abhilfeklagen

Unterabschnitt 3: Umsetzungsverfahren

§ 26 Teilnahme am Umsetzungsverfahren

An dem Umsetzungsverfahren nehmen alle Verbraucher teil, die ihre Ansprüche wirksam zum Verbandsklageregister angemeldet haben und die ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-50968

Bitte wählen Sie einen Treffer aus der Liste links, um ein entsprechendes Dokument hier anzuschauen.

* Diese Funktion ist nur für die große Bildschirme verfügbar, um den freien Raum besser zu nutzen