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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 31 AS 627/23 B ER

Gesetze: § 22 Abs 8 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch wenn die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind, kommt die Übernahme von Mietschulden als Darlehen dann in Betracht, wenn die Antragsteller die Differenz zwischen angemessener Miete und tatsächlicher Miete mit den Freibeträgen aus Erwerbstätigkeit decken können und eine Prognose ergibt, dass die Freibeträge in Zukunft auch tatsächlich zu diesem Zweck verwendet werden.

2. Allein ein durch den Umzug erforderlich werdender Schulwechsel der Kinder der Antragsteller vermag die Übernahme von Mietschulden nicht zu rechtfertigen.

Fundstelle(n):
SAAAJ-50872

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 23.08.2023 - L 31 AS 627/23 B ER

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