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BFH Urteil v. - III R 142/90 BStBl 1992 II S. 632

Gesetze: InvZulG 1982 § 4b Abs. 2 Satz 3BImSchG § 4

Der Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG steht Bauantrag i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG 1982 gleich

Leitsatz

Ein Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Gebäudes nach § 4 BImSchG steht zulagenrechtlich einem Antrag auf Baugenehmigung i.S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG 1982 gleich. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt sich dabei nach dem Eingang des Antrages bei der nach dem BImSchG zuständigen Genehmigungsbehörde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 632
BFH/NV 1992 S. 53 Nr. 8
FAAAA-94163

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BFH, Urteil v. 10.04.1992 - III R 142/90

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