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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 699/19

Gesetze: EStG § 7b ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ; EStG § 10g

Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Leitsatz

Kann aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme und einem wertlosen Rückgriffsanspruch kein steuerbarer Ausfallverlust erzielt werden, da insoweit die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt, können mangels eines Veranlassungszusammenhangs zwischen den geltend gemachten Schuldzinsen und diesen oder anderen steuerbaren Einkünften keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAJ-50790

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 18.11.2021 - 4 K 699/19

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