Kein Rückgängigmachen der Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG durch nachträglichen Austausch von Besteuerungsgrundlagen nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides
Leitsatz
Ein Steuerpflichtiger kann die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG, die in einem bestandskräftigen Bescheid zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hat, nicht durch einen nachträglichen Austausch gegen bisher nicht geltend gemachte Werbungskosten oder Sonderausgaben rückgängig machen, um die erhöhten Absetzungen in einem Folgejahr nach § 7b Abs. 3 Satz 1 oder 3 EStG nachzuholen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 621 BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8 AAAAA-94156
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