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BFH Urteil v. - IX R 41/91 BStBl 1992 II S. 621

Gesetze: EStG § 7b Abs. 3 Sätze 1 und 3

Kein Rückgängigmachen der Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG durch nachträglichen Austausch von Besteuerungsgrundlagen nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger kann die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG, die in einem bestandskräftigen Bescheid zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hat, nicht durch einen nachträglichen Austausch gegen bisher nicht geltend gemachte Werbungskosten oder Sonderausgaben rückgängig machen, um die erhöhten Absetzungen in einem Folgejahr nach § 7b Abs. 3 Satz 1 oder 3 EStG nachzuholen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 621
BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8
AAAAA-94156

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 25.02.1992 - IX R 41/91

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