Auslandstätigkeitserlass; Entwicklungshilfe; Steuerbefreiung
Rechtsfrage
Keine Steuerbefreiung nach dem Auslandstätigkeitserlass bei EU-finanzierten Entwicklungshilfeprojekten
1. Liegt eine unter Progressionsvorbehalt steuerfreie "Begünstigte Tätigkeit" nach Abschn. I Nr. 4 des Auslandstätigkeitserlasses nicht vor, wenn ein Entwicklungshilfeprojekt nicht im Rahmen der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe stattfindet, sondern durch Mittel der EU finanziert wird?
2. EuGH-Vorlage zur Vorabentscheidung mit Beschluss vom - I R 20/18, über die der (EU:C:2023:636) entschieden hat. Das Verfahren wird unter dem Az. I R 51/23 (I R 20/18) fortgeführt.
Gesetze: EStG § 34c Abs 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, AEUV Art 45, AEUV Art 56, AO § 171 Abs 10
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
FAAAJ-50684