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BFH Urteil v. - III R 47/91 BStBl 1992 II S. 588

Gesetze: AO 1977 § 165 Abs. 1 und 2AO 1977 § 351 Abs. 1

Änderung einer nur im Hinblick auf eine Besteuerungsgrundlage vorläufigen Steuerfestsetzung nur aus Gründen, die mit dieser Besteuerungsgrundlage zusammenhängen

Leitsatz

Ist ein im Hinblick auf eine Besteuerungsgrundlage teilweise vorläufig ergangener Einkommensteuerbescheid bestandskräftig geworden, so können spätere Änderungen nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 nur aus Gründen erfolgen, die mit dieser Besteuerungsgrundlage zusammenhängen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 588
BFH/NV 1992 S. 49 Nr. 8
NAAAA-94143

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BFH, Urteil v. 06.03.1992 - III R 47/91

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