Gesetze: EStG § 8 Abs. 2EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1EStG § 22 Nr. 1 Satz 1
Bei Einsatz einer Pflegekraft zur Erfüllung von Altenteilsleistungen sind die Einkünfte des Altenteilers aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) in der Regel in Höhe des Lohnaufwandes anzusetzen
Leitsatz
Hat der Altenteilsverpflichtete den Altenteiler zu pflegen, und kommt er dieser Verpflichtung nach, indem er eine Pflegekraft anstellt und entlohnt, hat der Altenteiler insoweit Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG), die im Regelfall in Höhe des Lohnaufwandes anzusetzen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 552 BFH/NV 1992 S. 35 Nr. 6 PAAAA-94125
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