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BFH Urteil v. - X R 35/89 BStBl 1992 II S. 552

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1EStG § 22 Nr. 1 Satz 1

Bei Einsatz einer Pflegekraft zur Erfüllung von Altenteilsleistungen sind die Einkünfte des Altenteilers aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) in der Regel in Höhe des Lohnaufwandes anzusetzen

Leitsatz

Hat der Altenteilsverpflichtete den Altenteiler zu pflegen, und kommt er dieser Verpflichtung nach, indem er eine Pflegekraft anstellt und entlohnt, hat der Altenteiler insoweit Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG), die im Regelfall in Höhe des Lohnaufwandes anzusetzen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 552
BFH/NV 1992 S. 35 Nr. 6
PAAAA-94125

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BFH, Urteil v. 22.01.1992 - X R 35/89

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