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Einkommensteuer | Abzugsverbot bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland (BFH)
Wenn ein Bediensteter einer
zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im
Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation
einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen
Zusammenhang stehenden, an ein eigenes Sozialversicherungssystem der
Einrichtung gezahlten Vorsorgeaufwendungen nicht als Sonderausgaben abgezogen
werden (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug der in § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG bezeichneten Vorsorgeaufwendungen ist, dass sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr....