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BFH Urteil v. - VI R 57/88 BStBl 1992 II S. 401

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 Nr. 7EStG 1983 § 7 Abs. 1 Satz 4EStG 1983 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Wird der private PKW eines Arbeitnehmers auf einer beruflichen Fahrt beschädigt, so kann der sog. merkantile Minderwert des reparierten PKW nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden

Leitsatz

Wird der private PKW eines Arbeitnehmers auf einer beruflichen Fahrt durch einen Unfall beschädigt, so kann der sogenannte merkantile Minderwert des reparierten und weiterhin benutzten PKW nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 401
TAAAA-94060

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 31.01.1992 - VI R 57/88

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