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Doppelte Haushaltführung: Neue Tagespauschale neben Unterkunftskosten abziehbar?
Der BFH hat zu entscheiden, ob die Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung seit 2014 zu den sonstigen Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung oder zu den auf 1.000 € (Inland) monatlich begrenzten Unterkunftskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG) zählen.