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BFH Urteil v. - I R 43/90 BStBl 1992 II S. 37

Gesetze: KVStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. aKVStG § 8 Nr. 2KVStG § 9 Abs. 2 Nr. 1

Freiwilliger Zuschuß zur Vermeidung der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ist gesellschaftsteuerpflichtig

Leitsatz

1. Ein Zuschuß, den ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft in Geld leistet, ist grundsätzlich geeignet, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen.

2. Der Gesellschaftsteuer unterliegen solche Vorgänge, die der rechtliche Ausdruck der Ansammlung von Kapital sind, soweit sie zur Verstärkung des Wirtschaftspotentials der Gesellschaft beitragen. Eine entsprechende Eignung kommt Zuschüssen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft in Geld leistet, auch dann zu, wenn das Gesellschaftsvermögen stark negativ ist und es trotz des Zuschusses auch bleibt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 37
BFH/NV 1991 S. 45 Nr. 7
KAAAA-94050

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BFH, Urteil v. 27.03.1991 - I R 43/90

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