- Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980) - Auf- und Abslippen von Booten sowie Vorhaltung einer Steganlage als unselbständige Nebenleistung zur Grundstücksvermietung
Leitsatz
1. Der Umsatz aus der Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote ist als Vermietung von Grundstücken i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 zu beurteilen.
2. Zur Frage, ob das Auf- und Abslippen der Boote sowie die Vorhaltung einer Steganlage unselbständige Nebenleistungen zur Grundstücksvermietung sind.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 368 BFH/NV 1992 S. 37 Nr. 6 JAAAA-94046
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