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BFH Urteil v. - V R 46/88 BStBl 1992 II S. 368

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. a

- Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980) - Auf- und Abslippen von Booten sowie Vorhaltung einer Steganlage als unselbständige Nebenleistung zur Grundstücksvermietung

Leitsatz

1. Der Umsatz aus der Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote ist als Vermietung von Grundstücken i.S. des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 zu beurteilen.

2. Zur Frage, ob das Auf- und Abslippen der Boote sowie die Vorhaltung einer Steganlage unselbständige Nebenleistungen zur Grundstücksvermietung sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 368
BFH/NV 1992 S. 37 Nr. 6
JAAAA-94046

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BFH, Urteil v. 08.10.1991 - V R 46/88

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