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BFH Urteil v. - I R 13/90 BStBl 1992 II S. 359

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2KStG 1977 § 27 Abs. 3 Satz 2KStG 1977 § 29 Abs. 1

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH sind verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

Gibt eine GmbH aus Anlaß des 65. Geburtstages ihres Gesellschafter-Geschäftsführers einen Empfang, so sind die Aufwendungen auch dann verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 und andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977, wenn an dem Empfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnehmen (Bestätigung von , BFHE 131, 494, BStBl II 1981, 108).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 359
BFH/NV 1992 S. 30 Nr. 5
LAAAA-94041

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.11.1991 - I R 13/90

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