Sozialversicherung | Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am den Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMAS veröffentlicht. Die Verordnung muss noch verabschiedet und verkündet werden. Sie soll zum in Kraft treten.
Quelle: BMAS online (il)
Fundstelle(n):
LAAAJ-49234