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BFH Urteil v. - II R 12/89 BStBl 1992 II S. 298

Gesetze: ErbStG 1974 § 12 Abs. 1ErbStG 1974 § 11ErbStG 1974 § 9 Abs. 1 Nr. 1BewG § 9BGB § 1922 Abs. 1

Zum Nachlaß gehörender Sachleistungsanspruch auf Errichtung eines Gebäudes ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen

Leitsatz

Zum Nachlaß gehörende, im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht erfüllte (Sachleistungs-)Ansprüche auf Errichtung eines Gebäudes sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Anschluß an BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 298
BFH/NV 1992 S. 22 Nr. 4
TAAAA-94008

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BFH, Urteil v. 27.11.1991 - II R 12/89

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