Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe Aufwendungen) sind nur im Rahmen der AfA bei dem Gebäude zu berücksichtigen
Leitsatz
Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungskosten unter bestimmten weiteren Voraussetzungen als sog. anschaffungsnaher Aufwand nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern Herstellungskosten des Gebäudes bilden (Anschluß an , BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 285 BFH/NV 1992 S. 22 Nr. 4 BAAAA-94001
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