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Stichprobenumfänge in Abhängigkeit der festgelegten (Toleranz-)Wesentlichkeit
Rückschlüsse aus Ergebnissen einer Fallstudie im deutschen Berufsstand
Die Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes stellt ein Spannungsfeld dar: Das Prüfungsurteil wird mit hinreichender Sicherheit getroffen (ISA [DE] 200, Tz. 11); bei der Prüfungsaussage bleibt ein Restrisiko. Der Abschlussprüfer möchte dieses minimieren und haftungsrechtliche Konsequenzen durch Schlechtleistung unbedingt vermeiden, gleichzeitig soll die Wirtschaftlichkeit des Prüfungsauftrags nicht leiden. Der vorliegende Beitrag möchte angesichts dessen aufzeigen, welche Auswirkungen sich im Nachgang zu einer Wesentlichkeitsfestlegung im Hinblick auf (Mindest-)Stichprobenumfänge ergeben können.
Widmann/Nickels, Ermittlung von Wesentlichkeitsgrenzen, WP Praxis 3/2022 S. 89 NWB ZAAAI-04324
Zur Effizienzsteigerung der Abschlussprüfung spielt die Ermessensentscheidung hinsichtlich der Festlegung der Toleranzwesentlichkeit im Hinblick auf die sich ergebenden (Mindest-)Stichprobenumfänge eine zentrale Rolle.
Ein kausales Vorgehen unter Heranziehung des sog. Fünf-Schritt-Modells und der Bestimmung von mathematisch repräsentativ ermittelten Mindeststichprobenumfängen kann die Effektivität einer Abschlussprüfung erheblich steigern und so verm...