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KSA | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 verkündet
Die Verordnung legt die Höhe des Abgabesatzes der Künstlersozialabgabe, die als Umlage erhoben wird, fest. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt. Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 beträgt 5,0 %.