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BFH Urteil v. - V R 89/86 BStBl 1992 II S. 108

Gesetze: UStG 1973 § 4 Nr. 12 Buchst. a

Die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus ist von der Umsatzsteuer befreit

Leitsatz

Die Überlassung von Abstellflächen in einem Bootshaus ist als Vermietung von Grundstücken gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1973 steuerfrei.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 108
BFH/NV 1992 S. 5 Nr. 1
ZAAAA-93919

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BFH, Urteil v. 08.10.1991 - V R 89/86

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