BGH Beschluss v. - 5 StR 297/23

Instanzenzug: Az: 619 KLs 3/22

Gründe

1Die Überprüfung des Urteils anhand der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Teilfreispruch entfällt, die diesen betreffende Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil wird damit gegenstandslos; die Entscheidung erstreckt sich jedoch nicht auf den Teilfreispruch betreffend den nichtrevidierenden Angeklagten S.     (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:290823B5STR297.23.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-48131