Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 91/90 BStBl 1992 II S. 1017

Gesetze: EStG § 9EStG § 11 Abs. 2EStG § 22 Nr. 3EStG § 23 Abs. 4AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Abziehbarkeit von Werbungskosten bei den Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG im Jahr des Zuflusses der Einnahmen auch dann, wenn sie vor oder nach diesem Jahr anfallen

Leitsatz

Werbungskosten sind bei den Einkünften aus einmaligen (sonstigen) Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) auch dann im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar, wenn sie vor diesem Jahr angefallen sind oder nach diesem Jahr mit Sicherheit anfallen werden. Entstehen künftig Werbungskosten, die im Zuflußjahr noch nicht sicher vorhersehbar waren, ist die Veranlagung des Zuflußjahres gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1017
BFH/NV 1992 S. 69 Nr. 10
LAAAA-93899

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 03.06.1992 - X R 91/90

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen