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Ausweis von Immobilien im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Erläuterung der neuen Stellungnahme IDW RS IFA 3
Nach IFA 1 „Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz“ und IFA 2 „Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz“ widmet sich der neue IFA 3 dem Ausweis der Immobilien in der Handelsbilanz und der Abbildung des Bau- und Modernisierungsprozesses im Anlage- und Umlaufvermögen. Die Stellungnahme betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien.
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I. Inhalt des IDW RS IFA 3
Im IDW RS IFA 3 geht es um Fragen der Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen, den Ausweis i. R. d. Erstellungsprozesses von baulichen Anlagen im Anlage- und Umlaufvermögen sowie um Ausweisfragen beim Verkauf von Immobilien.
Bei der Erstellung und Erarbeitung des IDW RS IFA 2, der sich mit der Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens beschäftigt und auch das Bindeglied zum IDW S 10 „Grundsätze zur Bewertung von Immobilien“ darstellt, sind diverse Ausweisfragen aufgekommen. Insbesondere bezogen sie sich auf die Zuordnung von Immobilien zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen und den Wechsel bei Änderung der Zweckbestimmung. Man verständigte sich im Immobilienwirts...