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BFH Urteil v. - IV R 15/90 BStBl 1991 II S. 889

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

1. Zur künstlerischen Tätigkeit bei einander widersprechenden Gutachten - 2. Kunsthandwerkliche und künstlerische Tätigkeit können nebeneinander vorliegen

Leitsatz

1. Zum Verfahren bei Vorliegen einander widersprechender Gutachten.

2. Ein Holzschnitzer ist nicht bereits deshalb als Künstler im steuerlichen Sinne anzusehen, weil einer der beiden vom Gericht hinzugezogenen Sachverständigen seine Arbeit als künstlerisch bewertet.

3. Handwerkliche - d. h. gewerbliche - und künstlerische Tätigkeit können nebeneinander vorliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 889
BFH/NV 1991 S. 73 Nr. 12
MAAAA-93864

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 11.07.1991 - IV R 15/90

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