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NWB Nr. 36 vom

Besondere Gestaltungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Johannes Hofele

Schon bald nach der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 wurden Gestaltungen entwickelt, die das Wohnungseigentum entgegen der Grundidee, Wohneigentum bezahlbar zu machen, auch für Kapitalanlagemodelle nutzten. Im Lauf der Zeit kamen weitere Ideen dazu, um die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Vehikel für „unternehmerische“ Zwecke zu nutzen.

Unproblematische Nutzungen

[i]GdWE als Vermieterin von GemeinschaftseigentumRelativ unproblematisch und auch von der Konzeption des WEG gedeckt ist der Fall, dass die GdWE einzelne Teile des Gemeinschaftseigentums an Wohnungseigentümer oder Dritte vermietet. Darunter fällt etwa die Vermietung von Gemeinschaftsflächen für Werbeplakate oder der Dachflächen für Photovoltaik.

Problematische Kapitalanlagemodelle

[i]Insbesondere HotelapartmentsGanz anders stellt sich das aber etwa bei Hotelanlagen dar, vor allem bei Modellen aus den 1970er und 1980er Jahren. Viele dieser GdWE leiden bis heute unter konstruktiven Mängeln – und zwar nicht (nur) unter schlechter Bausubstanz, sondern vor allem unter der nicht hinreichend durchdachten Konzeption der Gemeinschaftsordnung und den begleitenden Verträgen.

[i]ProblemfelderProblematisch ist die sachenrechtliche Aufteilung des...

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