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Die „Blitzlöschung“ der GmbH als Alternative zur Liquidation der Gesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2491Insbesondere steuerberatende Kollegen bringen seit einiger Zeit die sog. Blitzlöschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit als Alternative zu deren Liquidation ins Gespräch. Auf den ersten Blick scheint die Blitzlöschung eine interessante Lösung zu sein, da die GmbH damit ohne Einhaltung des sog. Sperrjahrs und ohne aufwendigen Liquidationsprozess beendet und aus dem Handelsregister gelöscht werden kann und bei der – im Unterschied zur Alternative der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter – keine Verbindlichkeiten der GmbH auf den Gesellschafter übergehen. Auf den zweiten Blick ist die Blitzlöschung nur eine Lösung für Ausnahmefälle.
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Liquidation einer GmbH als aufwendiger Vorgang
[i]Kostenbelastung ist i. d. R. erheblichDie Liquidation einer GmbH ist, sofern sie entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt, ein aufwendiger und komplexer Vorgang, der zudem eine nicht unerhebliche Kostenbelastung auslöst (z. B. die Kosten für die Erstellung und Bekanntmachung der Jahresabschlüsse). Gerade wenn es darum geht, ein eventuell bereits früh gescheitertes Unternehmen oder eine seit Jahren untätige GmbH einzustellen, fragen die Gesell...