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Einkommensteuer | Keine Kürzung des geldwerten Vorteils für Garage (BFH)
Die vom Arbeitnehmer für seine
Garage getragene Absetzung für Abnutzung (AfA) kann den geldwerten Vorteil aus
der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außerdienstlichen
Nutzung nicht mindern, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers
ggü. dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger war im Streitjahr als Syndikusrechtsanwalt und Syndikussteuerberater bei der X AG angestellt. Aus dieser Tätigkeit erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG. Daneben verfasste er steuerliche Fachbeiträge in Form von Aufsätzen und Kommentierungen und erhielt Vergütungen der Y. Diese Einkünfte ordnete der Kläger den Eink...