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Grunderwerbsteuer | Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen (BFH)
Hat das Finanzamt aufgrund irriger
Beurteilung des Sachverhalts in einem Feststellungsbescheid den Zeitpunkt des
grunderwerbsteuerbaren Erwerbsvorgangs fehlerhaft angegeben und wurde der
Feststellungsbescheid deshalb in der Folge wegen Rechtswidrigkeit gerichtlich
aufgehoben, kann es nach
§ 174 Abs.
4 Satz 1 und 3 AO in einem weiteren Feststellungsbescheid
die richtigen steuerlichen Folgerungen aus der Aufhebung innerhalb eines Jahres
nach Aufhebung des Feststellungsbescheides ziehen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Klägerin ist eine katholische Kirchengemeinde, die im Jahr 2007 aus der Zusammenlegung mehrerer anderer Kirchengemeinden mittels geschäftlicher Urkunde entstanden ist. Zwei dieser Gemeinden waren die ei...