1. Keine notwendige Beiladung anderer Gesellschafter bei Streit, ob Gesellschaftsanteil einem Gesellschafter oder Dritten zuzurechnen ist 2. Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauch am Gewinnstammrecht des Gesellschafters einer GbR
Leitsatz
1. Ist lediglich umstritten, ob der Anteil eines Gesellschafters einer GbR an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ihm oder einem Dritten zuzurechnen ist, so sind die übrigen Gesellschafter regelmäßig nicht notwendig beizuladen.
2. Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem Nießbrauch am Gewinnstammrecht des Gesellschafters einer GbR.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 809 CAAAA-93824
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