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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 SB 1936/22

Gesetze: SGG § 73 Abs. 6; SGG § 159 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine im Verwaltungsverfahren vorgelegte Vollmacht genügt den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht gem. § 73 Abs. 6 SGG, wenn der Prozessbevollmächtigte sich im Klageverfahren ausdrücklich darauf beruft und sie eine Vertretung im Gerichtsverfahren mit abdeckt.

2. Zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht nach Abweisung der Klage als unzulässig trotz ordnungsgemäßer Bevollmächtigung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAJ-47147

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.03.2023 - L 3 SB 1936/22

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