Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines
länderübergreifenden Rohrfernleitungsnetzes: Umsatzbezogener
Maßstab – Rückgriff auf die Aufteilungsmaßstäbe des
sog. „Authorised OECD Approach“ (AOA)
Leitsatz
Die Aufteilung des aus Durchleitungsgebühren resultierenden Gewinns aus dem Betrieb eines durch Deutschland, Belgien und
die Niederlande verlaufenden Rohrfernleitungsnetzes auf die betroffenen Länder nach Maßgabe der einschlägigen DBA richtet
sich allein danach, welchen Gewinn die unselbständigen Betriebsstätten im jeweiligen Land aus den mit den dort belegenen Leitungen
erzielten Umsätzen erwirtschaftet hätten, wenn sie die zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter als eigenständige
Unternehmen bewirtschaftet hätten.
Eine solche umsatzorientierte Aufteilung entspricht auch der „Sonderregelung für Transportanlagen“ in Tz. 4.8 der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
- VerwGrS-BSt ( BStBl I 1999, 1076).
Zur Gewinnabgrenzung kann nicht auf die in Art. 7 Abs. 2 letzter Halbsatz OECD-MA 2010 niedergelegten Aufteilungsmaßstäbe
des sog. „Authorised OECD Approach“ (AOA) zurückgegriffen werden, wenn diese Regelung bei Inkrafttreten der anzuwendenden
DBA noch nicht bestand und diese DBA auch keine vergleichbare Regelung enthalten.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 577 Nr. 10 UAAAJ-46934
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.05.2023 - 3 K 1940/17 F
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