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Steuerrecht | Kosten für Pkw-Stellplatz bei doppelter Haushaltsführung
Die Kosten für einen Pkw-Stellplatz, der i. R. d. doppelten Haushaltsführung am Tätigkeitsort angemietet wird, sind der Höhe nach unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar, wenn die Anmietung des Stellplatzes notwendig i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG ist.
Die Stellplatzkosten werden also nicht von der gesetzlichen Deckelung von 1.000 € monatlich für die Kosten der Zweitwohnung gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG erfasst; denn sie werden nicht unmittelbar durch die Nutzung der Zweitwohnung verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Stellplatzvertrag und der Wohnungsmietvertrag aufeinander Bezug nehmen, wenn sich der Stellplatz in der Tiefgarage desselben Gebäudes wie die Wohnung befindet und wenn der Wohnungsvermieter zugleich auch der Stellplatzvermieter ist.
Die Notwendigkeit ist bei einer angespannten Parkplatzsituation, wie sie in einer In...