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SV-Status | „Ehrenamtlich“ tätiger Vereinsvorstand
Zahlungen eines Vereins an Vorstandsmitglieder, die die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, sprechen gegen eine ehrenamtliche Tätigkeit. Engagieren sich die Vorstandsmitglieder eines als Verein organisierten Berufsverbands in Gremien der Selbstverwaltung und werden hierdurch eigene rechtliche Beziehungen zwischen den Vorstandsmitgliedern und diesen Gremien oder deren Trägerorganisationen begründet, bleibt dieses Engagement für die Statusbeurteilung der Vorstandsmitglieder im Verhältnis zum Verein unberücksichtigt. Ein Vereinsvorstand ist weisungsabhängig, wenn er nach der Vereinssatzung in vielfältiger Weise Vorgaben der Delegiertenversammlung unterliegt.
Nach Ansicht des Senats ist die Annahme einer Sozialversicherungspflicht der Vorstandsmitglieder nicht zu beanstanden. Sowoh...